10er LED Solar Lichterkette Pilze für Außenbereich

Artikelnummer: 507375
Gewicht: 0.18 kg

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10er LED Solar Lichterkette Pilze für Außenbereich

 
Beschreibung Lichterkette:

Beinhaltet 1x AA 1,2V 300mAh Ni-MH wiederaufladbare Akku, mit 10 warmweißen LEDs (3000K) je 0,072 W, nicht austauschbar, nicht dimmbar, Nennlebensdauer 100.000 Stunden, Bemessungslichtstrom 2-3 Lumen, Schutzart IP44, Betriebsspannung 3,3 V, amorphes Solarmodul 2V / 60mA, 6x5 cm, mit Ein-/ Ausschalter, Leuchtdauer bei optimaler Aufladung 6-8 Stunden, Aufladezeit 6-8 Stunden,Schutzklasse IP44

Artikelmaße: Pilze Lichterkette L×4,6cm B×4,6cm H×20cm Zuleitung: L×200cm B×30cm Abstand

 

Gesamtlänge 470cm

Kunststoff Schwarz, Weiß

  Batterieaustausch: 

Sollte die Leuchtleistung oder -Dauer nachlassen empfehlen wir den Austausch des Akkus: • Lösen Sie die vier Schrauben an der Unterseite des Solarpanels und öffnen Sie die Batterieklappe vorsichtig ohne dabei die umliegenden Drähte zu beschädigen • Tauschen Sie den Akku aus und achten Sie darauf, dass dieser entsprechend den Polen richtig herum eingesetzt wird. Sie sollten nur wieder aufladbare Akkus des gleichen Typs verwenden. • Schließen Sie die Solareinheit wieder und ziehen die Schrauben vorsichtig wieder fest.

Entsorgung:

 Hersteller-Informationen gemäß ElektroG Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

  

1.Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2.Batterien und Akkus sowie Lampen (= Leuchtmittel) Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen (=Leuchtmittel), die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

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