LED Hanfseil m. Beleuchtung Garten Terrasse 35 LEDs / IP44

Artikelnummer: 507364
Gewicht: 0.45 kg

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Hanfseil mit LED Beleuchtung

35 LED warmweiß

Bedienungsanleitung 

 - Hanfseil benötigt 3xAA Batterie (nicht in Lieferung enthalten) 

Hanfseillänge 3,10m

- Ø Seil 16mm

- Länge Zuleitung 0,5m

- 35 warmweiße Micro LED 0,015W, Max 3.2V

- mit Try-Me Funktion / TIMER-Funktion 6 Stunden ein / 18 Stunden aus

- Nennlebensdauer 100.000 Stunden

- Schutzart IP44

Allgemeine Hinweise: 

- Solarleuchten können das ganze Jahr über draußen stehen, auch bei kalter Witterung - Das Solarpanel muss tagsüber mindestens 6-8 Stunden direktem Sonnenlicht ausgesetzt sein - Ein verschmutztes Solarfeld verhindert das vollständige Aufladen der Batterie. Reinigen Sie das Solarfeld regelmäßig mit einem feuchten Baumwoll- oder Papiertuch - Der gewählte Standort sollte nicht in der Nähe einer bei Nacht leuchtenden Lichtquelle sein - Die Leuchtdauer kann je nach Dauer und Intensität der Sonneneinstrahlung variieren.

  Batterieaustausch: 

Sollte die Leuchtleistung oder -Dauer nachlassen empfehlen wir den Austausch des Akkus: • Lösen Sie die vier Schrauben an der Unterseite des Solarpanels und öffnen Sie die Batterieklappe vorsichtig ohne dabei die umliegenden Drähte zu beschädigen • Tauschen Sie den Akku aus und achten Sie darauf, dass dieser entsprechend den Polen richtig herum eingesetzt wird. Sie sollten nur wieder aufladbare Akkus des gleichen Typs verwenden. • Schließen Sie die Solareinheit wieder und ziehen die vier Schrauben vorsichtig wieder fest.

Entsorgung:

 Hersteller-Informationen gemäß ElektroG Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.

  

1.Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.

2.Batterien und Akkus sowie Lampen (= Leuchtmittel) Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen (=Leuchtmittel), die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.

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