LED Solarlampe Laterne Gartenleuchte
SOLAR GARTENLATERNE SOLARLEUCHTE MIT 1 LED WEISS & STAB 70 CM
Solarlaterne für den Garten. Hängelaterne mit Metallstange zur dekorativen Beleuchtung von Garten,Terrasse,Balkon oder als Wegbeleuchtung.
Die Solarlampe ist aus wetterfestem Kunststoff. Die Lampen-Stange ist aus robustem Stahl. Sie hat eine Gesamthöhe von 70cm.
Das Gartenlicht sammelt tagsüber Sonnenlicht. Der Lichtsensor aktiviert die Dekoleuchte automatisch bei Dämmerung.
Dank des Erdspießes kann die Hängeleuchte individuell platziert werden.Die Solarlampe wird mit Akku geliefert und ist schnell montiert.
Elegante Solarlampe für Außenbereich
Leuchtdauer 6 – 8 Stunden,die Leuchtkraft und Dauer kann je nach Sonneneinstrahlung variieren.
TECHNISCHE DATEN
- Maße Laterne: 14 x 14 x 22 cm
- Gesamthöhe ca. 70 cm
- Material: Metall, Kunststoff
- Leuchtmittel: 1 LED kalt-weiß
- bis zu 8 Stunden Leuchtdauer
- Akku: 1.2V/ 200 mAH, NI-MH, Größe AA
- Solar Power: 2V/ 40 mA
LIEFERUMFANG
- 1St. Laterne mit 3 teiligem Stab und Akku
- Dt. Montage/Bedienungsanleitung
Batterieaustausch:
Sollte die Leuchtleistung oder -Dauer nachlassen empfehlen wir den Austausch des Akkus: • Lösen Sie die vier Schrauben an der Unterseite des Solarpanels und öffnen Sie die Batterieklappe vorsichtig ohne dabei die umliegenden Drähte zu beschädigen • Tauschen Sie den Akku aus und achten Sie darauf, dass dieser entsprechend den Polen richtig herum eingesetzt wird. Sie sollten nur wieder aufladbare Akkus des gleichen Typs verwenden. • Schließen Sie die Solareinheit wieder und ziehen die Schrauben vorsichtig wieder fest.
Entsorgung:
Hersteller-Informationen gemäß ElektroG Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) enthält eine Vielzahl von Anforderungen an den Umgang mit Elektro- und Elektronikgeräten. Die wichtigsten sind hier zusammengestellt.
1.Getrennte Erfassung von Altgeräten Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
2.Batterien und Akkus sowie Lampen (= Leuchtmittel) Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen (=Leuchtmittel), die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu trennen. Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
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